Entspannt unterwegs Gelassenheit mit bis zu 15 Jahren Garantie¹

Als Beweis für die Qualität, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Fahrzeuge von Toyota erhältst du – bis zu einem maximalen Fahrzeugalter von 15 Jahren oder einer Laufleistung von 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt – automatisch eine 12- bzw. 24-monatige Garantieverlängerung, jedes Mal, wenn du deine jährliche Inspektion bei einem teilnehmenden Toyota Partner durchführen lässt.



Toyota Relax Garantie für bis zu 15 Jahre¹ sichern Entspannt unterwegs

Erhält dein Auto automatisch eine Toyota Relax Garantie?

Alle für Europa produzierten Toyota Modelle erhalten die Toyota Relax Garantie im Anschluss an die Herstellergarantie nach einer durchgeführten Inspektion automatisch, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Inspektionen müssen bei einem teilnehmenden autorisierten Toyota Vertragspartner und innerhalb der vom Hersteller für das jeweilige Modell vorgegebenen Serviceintervalle durchgeführt werden.

  • Bei Fahrzeugen außerhalb der Herstellergarantie, die vor der Inspektion keine Garantiedeckung hatten, gilt Toyota Relax nach Ablauf einer 30-Tage-Frist ab Durchführung der Inspektion.

  • Dein Fahrzeug muss jünger als 10 Jahre ab Erstzulassung und weniger als 160.000 km gelaufen sein (Toyota Relax gilt bis zu einem Fahrzeugalter von 15 Jahren¹ oder 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt).

  • Toyota Relax ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Eigentümer über.

Unbeschwertheit das ganze Jahr Garantielaufzeit

Ihre Toyota Relax Garantie gilt ab dem Datum der Inspektion bis zur nächsten fälligen Inspektion – in der Regel 12 Monate oder 15.000 km², je nachdem, was zuerst eintritt. Weitere Informationen finden Sie in den Garantiebedingungen oder Sie erhalten Sie bei einem teilnehmenden Toyota Partner.

Toyota Relax Garantiebedingungen


Mit jeder Inspektion Gelassenheit inklusive

Mit der Entscheidung, die Wartung Deines Fahrzeugs Toyota anzuvertrauen, sicherst Du Dir die professionelle Arbeit fachkundiger Techniker und die ausschließliche Verwendung von Originalteilen. Wenn Deine Inspektion fällig ist, einfach einen Termin vereinbaren.


¹Bis zu 15 Jahre Garantie mit Toyota Relax: 3 Jahre Neuwagen-Herstellergarantie + max. 12 Jahre Toyota Relax Anschlussgarantie der Toyota Motors Europe S.A./N.V., Avenue du Bourget, Bourgetlaan 60, 1140 Brüssel, Belgien. Einzelheiten erfährst Du bei uns als teilnehmenden Toyota Partner.

²Die Toyota Relax-Laufzeit beträgt 12 oder 24 Monate in Abhängigkeit des für das Fahrzeug vorgesehenen Inspektionsintervalls.

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    assets/images/6/toyota-logo-6b1e57c8.svg Qualität & Zuverlässigkeit
    Loyalität die sich lohnt

    Sichere dir bis zu 15 Jahre Garantie¹,
    wenn du die Inspektion bei uns durchführen lässt.

    Die Entscheidung, die Wartung deines Fahrzeugs Toyota anzuvertrauen, sichert die professionelle Arbeit fachkundiger Techniker und die Verwendung von Originalteilen. Außerdem belohnt Toyota deine Treue mit einer Garantie¹. Wenn deine Inspektion fällig ist, bring deinen Toyota einfach beim teilnehmenden Toyota Partner vorbei und die Toyota Relax Garantie wird jedes Mal automatisch verlängert.

¹Bis zu 15 Jahre Garantie mit Toyota Relax: 3 Jahre Neuwagen-Herstellergarantie + max. 7 Jahre Toyota Relax Anschlussgarantie der Toyota Motors Europe S.A./N.V., Avenue du Bourget, Bourgetlaan 60, 1140 Brüssel, Belgien. Einzelheiten erfährst Du bei uns als teilnehmenden Toyota Partner.

²Die Toyota Relax-Laufzeit beträgt 12 oder 24 Monate in Abhängigkeit des für das Fahrzeug vorgesehenen Inspektionsintervalls.

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Jürgen Karl

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* DAT-Hinweis: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer Pkw können dem 'Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer Pkw' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der 'Deutschen Automobil Treuhand GmbH' unentgeltlich erhältlich ist unter www.dat.de.

* DAT-Hinweis: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist

1 Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure, dt. weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren): Bei diesem Verfahren werden Kraftstoff-, Strom- und Energieverbrauch, Reichweite und Emissionen von Personenkraftfahrzeugen in Europa gemessen. Die Modelle sollen dadurch besser an die realen Gegebenheiten im Straßenverkehr angepasst werden. Die Reichweite hängt von der Umgebungstemperatur, der Batterieladung und deren Zustand, dem Fahrstil, der Zuladung, der Fahrzeugelektronik und den Einstellungen für Heizung und Klimaanlage ab.


Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

 

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